Die nationale Norm für Kettenräder (GB1244-85) legt die genaue Kette noch nicht fest.
Die nationale Norm für Kettenräder (GB1244-85) legt kein konkretes Zahnprofil fest, sondern nur die maximalen und minimalen Formen der Zahnnuten sowie deren Grenzwerte. Ein gängiges Zahnprofil ist derzeit das dreikreisbogenförmige, geradlinige Zahnprofil (siehe Abbildung rechts). In der Abbildung rechts stellen die Segmente aa, ab und cd des Zahnprofils drei Kreisbögen mit den Radien r1, r2 bzw. r3 dar; das Segment bc ist eine Gerade. II. Kettenradstruktur und Werkstoffe: Je nach Kettenraddurchmesser können Kettenräder als einteilige, gelochte oder zusammengesetzte Ausführungen gefertigt werden (siehe Strukturdiagramm). Das axiale Zahnprofil und die Abmessungen des Kettenrads müssen den Vorgaben der nationalen Norm GB1244-85 entsprechen. Der Werkstoff des Kettenrads muss eine ausreichende Verschleißfestigkeit und Festigkeit der Zähne gewährleisten; für unterschiedliche Anwendungen eignen sich unterschiedliche Werkstoffe.