Das Zahnprofil eines Kettenrads muss ein reibungsloses und freies Ein- und Auskuppeln der Kettenglieder gewährleisten, Kettenschlupf verhindern und eine einfache Form für die Bearbeitung aufweisen. GB/T1243-97 spezifiziert das Stirnflächen-Zahnprofil (Tabelle 9-3) und das Wellenflächen-Zahnprofil (Tabelle 9-4) für Rollenkettenräder. Da das Rollenflächen-Zahnprofil und das Kettenrad-Zahnprofil nicht konjugiert sind, bietet die Gestaltung des Kettenrad-Zahnprofils eine hohe Flexibilität und kann sowohl innerhalb maximaler als auch minimaler Bereiche verwendet werden. Bei Verwendung eines Standard-Zahnprofils muss das Stirnflächen-Zahnprofil nicht in der Fertigungszeichnung des Kettenrads dargestellt werden; es genügt der Hinweis, dass es gemäß GB/T1243-97 gefertigt wird. Das Wellenflächen-Zahnprofil muss jedoch für die Bearbeitung des Rohlings eingezeichnet werden.