Konstruktionsanforderungen für Rollenketten und Kettenräder
Kettenantriebe werden häufig in der Konstruktion von Getriebesystemen eingesetzt, wobei Rollenketten im Mittelpunkt der Berechnungen stehen. Basierend auf der nationalen Norm GB/T 1243 und relevanten Industrienormen werden die folgenden Konstruktionsanforderungen für Rollenketten zusammengefasst. Diese Anforderungen können als Referenz für Sonderanfertigungen dienen. 1. Kettenantriebe benötigen stets Kettenkästen. Bei der Konstruktion von Kettenkästen ist ausreichendes Innenspiel unerlässlich. Da sich die Kettenlängung nach Verschleiß auf der durchhängenden Seite konzentriert, kann eine durchhängende Kette gegen den Boden des Kettenkastens schlagen und sowohl den Kasten als auch die Kette beschädigen. Daher sollten zusätzlich zu ausreichendem Kettendurchhang mindestens 76 mm um den Kettenumfang und 19 mm Spiel auf jeder Seite der Kette eingeplant werden. (Insbesondere bei beengten Platzverhältnissen im Kettenkasten ist dem Innenspiel besondere Aufmerksamkeit zu widmen.) 2. Der Ausgleich der Kettenlängung erfolgt durch Vorspannmaßnahmen. Der Leerlaufdurchhang sollte weniger als der Achsabstand von 1% betragen. 3. Wenn die Kettenantriebsrichtung einen Neigungswinkel von mehr als 6° aufweist…